Leistungen der Grundpflege und Betreuung
- Körperpflege
- Mobilität im Alltag
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Unterstützungsleistungen
- Vermittlung anderer Dienstleistungen wie Hausnotruf, Kurzzeitpflege u.a.
- Hilfe beim Suchen von neuem Wohnraum, der für die Pflege besser geeignet ist
Pflegegrad
Wir arbeiten mit den Krankenkassen zusammen sowie dem Sozialamt im Bereich „Hilfe zur Pflege“.
Wir kümmern uns um oder sind zuständig für:
- Grundpflege (ab dem 1. Pflegegrad bis 6. Pflegegrad)
- Entlastungsleistungen nach §45 (Hauswirtschaftliche Versorgung)
- Beratungseinsatz
- Abrechnung nach §64 SGB XI und XII von allen Krankenkassen und Sozialamt „Grundpflege“
- Privatkunden
- LK 11 (Leistungskomplex) – Begleitung zur Arztpraxis, Physiotherapie oder zum Einkaufen mit Auto
Bei der Qualitätsprüfung haben wir von den Krankenkassen im Jahr 2013 eine sehr gute Note erhalten: 1,3
Beispiel von einem Leistungskomplex
Pflegegrad
Kundenname: Herr Müller, geb. ..., Adresse.....